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§ 14 DeuFöV — Lerninhalte und Lernziele

Deutschsprachförderverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.05.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse nach § 12 und die Spezialberufssprachkurse nach § 13 fest. Dies erfolgt entsprechend den berufsspezifischen Bedarfen und unter Berücksichtigung der methodisch-didaktischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache in einem pädagogischen Rahmenkonzept.