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§ 13 DesignV — Weiterbehandlung der Anmeldung

Designverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.