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Anlage 2 DarlVermV — (zu § 3 Absatz 4) Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung

Darlehensvermittlungsverordnung

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 229, S. 10)

Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Darlehensvermittlung IHK“ und „Geprüfte Fachfrau für Darlehensvermittlung IHK“ nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung

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(Name und Vorname)

geboren am …………………………………… in ……………………………………

wohnhaft in ……………………………………………………………………………

hat am ……………………………………

vor der Industrie- und Handelskammer ……………………………………………

die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Gewerbeordnung erfolgreich abgelegt.

Die Sachkundeprüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Kenntnisse, Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:

1.
Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen, Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und -information),
2.
fachliche Kenntnis über Kreditprodukte und andere Finanzdienstleistungen; Marktübersicht,
3.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet des Verbraucherkreditrechts und Verbraucherschutzes,
4.
fachliche Kenntnis auf dem Gebiet der Kreditwürdigkeitsprüfung,
5.
fachliche Kenntnis über ethische Standards im Geschäftsleben,
6.
Finanz- und Wirtschaftskompetenz.
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(Stempel/Siegel)
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(Ort und Datum)(Unterschrift)