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§ 3 DachdArbbV 11 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung

Historische Fassung: Stand 01.01.2022 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.