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§ 10 DachAusbV — Prüfungsbereiche

Dachdeckerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.