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§ 5 DaTraGebV — Höhe der Grundgebühr

Datentransparenz-Gebührenverordnung

Stand: 13.04.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4 000 Euro.