Garagen, Carports oder weitere Flächen zur privaten Nutzung dürfen der Dienstwohnungsinhaberin oder dem Dienstwohnungsinhaber nur gegen Zahlung der ortsüblichen Miete oder Pacht zur Verfügung gestellt werden.
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Garagen, Carports oder weitere Flächen zur privaten Nutzung dürfen der Dienstwohnungsinhaberin oder dem Dienstwohnungsinhaber nur gegen Zahlung der ortsüblichen Miete oder Pacht zur Verfügung gestellt werden.