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Art 2 DWGÄndG — Übergangsregelung

Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Deutsche Welle erarbeitet ihre Aufgabenplanung nach dem Verfahren gemäß den §§ 4 bis 4b des Deutsche-Welle-Gesetzes erstmals für die Jahre 2006 bis 2009. Der Wirtschaftsplan mit Überleitungsrechnung, Stellenplan und Bewirtschaftungsgrundsätzen gemäß § 48 des Deutsche-Welle-Gesetzes wird von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2006 erstellt. Der Jahresabschluss gemäß § 55 des Deutsche-Welle-Gesetzes ist von der Deutschen Welle erstmals für das Jahr 2004 zu erstellen.