Folgenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen erteilt:
1. der AOK Bayern,
2. der BKK Akzo Nobel Bayern,
3. der BKK Faber-Castell & Partner.
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Folgenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird die Befugnis zur Pfändung und Einziehung von Geldforderungen erteilt:
1. der AOK Bayern,
2. der BKK Akzo Nobel Bayern,
3. der BKK Faber-Castell & Partner.