Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen können für folgende Fachrichtungen anerkannt werden:
1. Lüftungsanlagen;
2. CO-Warnanlagen;
3. Rauchabzugsanlagen;
4. Druckbelüftungsanlagen;
5. Feuerlöschanlagen;
6. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen;
7. Sicherheitsstromversorgungen.