Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 13 Absatz 2 und 3 sind ehrenamtlich tätig.
Teil 2
Regelung der Jagdausübung
Kapitel 1
Klasseneinteilung für Schalenwild
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Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 und § 13 Absatz 2 und 3 sind ehrenamtlich tätig.
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Regelung der Jagdausübung
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Klasseneinteilung für Schalenwild