Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Die Jägerprüfung ist bei der unteren Jagdbehörde abzulegen. Örtlich zuständig ist die untere Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.