(1) Für die Anstalt wird Grundkapital gebildet, dessen Höhe in der Satzung der Anstalt bestimmt wird. Träger des Grundkapitals sind die VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der Sparkassenverband Bayern, der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz sowie der Sparkassenverband Saar. Die Höhe der Anteile der Träger am Grundkapital wird in der Satzung der Anstalt bestimmt.
(2) Alleiniger Gewährträger der Anstalt ist der Sparkassenverband Bayern.