nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 6 DVBayEFG (Bayern) — Auswahl von Studierenden

Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) 50 v. H. eines Aufnahmejahrgangs für die Studienförderung sind für Studierende an den Hochschulen in Bayern vorgesehen.

(2) Die Vorschläge und Eigenbewerbungen zur Studienförderung sind zusammen mit den Zeugnissen über die Hochschulzugangsberechtigung und den bisherigen Studienleistungen sowie den Gutachten zur Förderwürdigkeit bei der Geschäftsstelle einzureichen.

(3) Die auszuwählenden Studierenden nehmen an Auswahlseminaren teil, in denen die persönliche Eignung der Auszuwählenden an den Kriterien

1. fachliche Leistungen

2. vielseitiges Engagement, kreative Intelligenz, kommunikative und soziale Kompetenz sowie Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen,

festgestellt wird.

(4) Die Auswahl wird auf Grundlage der vorhandenen Mittel nach Maßgabe der Ergebnisse der Auswahlseminare und der Gutachten im Weg der Bestenauslese vorgenommen. Übersteigt die Zahl der Vorschläge und Eigenbewerbungen das Dreifache der verfügbaren Plätze, kann vor den Auswahlseminaren eine Vorauswahl auf das Dreifache der für die Aufnahme von Studierenden vorgesehenen Plätze durchgeführt werden; diese erfolgt im Weg der Bestenauslese auf der Grundlage der Gutachten zur Förderwürdigkeit und der bisher erbrachten fachlichen Leistungen, wobei ergänzend das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung herangezogen werden kann.

---

Zitiervorschlag: § 6 DVBayEFG (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/DVBayEFG/6

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: verkuendung-bayern.de
