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Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Eliteförderungsgesetzes
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Evaluierung der Studien-, Graduierten- und Postgraduiertenförderung erfolgt in Abständen von zehn Jahren.