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§ 3 DTFinVO2025 (Sachsen) — Empfänger der Ausgleichsleistungen

Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2025

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Empfänger sind die Aufgabenträger und Zusammenschlüsse nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen.