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§ 1 DTAGBefugAnO 2019 — Befugnisse von Dienstbehörden

Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

Historische Fassung: Stand 02.07.2019 bis 01.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt der Betrieb Civil Servants Services wahr.

(2) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Betriebs Civil Servants Services nimmt die Abteilung Civil Servant Matters wahr.