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# Anlage 4 DSV (Brandenburg)

Datenschutzverordnung Schulwesen  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.09.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schülerstammblatt Berufsschule, Fachoberschule, Berufsfachschule, Fachschule

1.

Kopfbereich

a.

Name der Schule, Schulnummer

b.

Tag der Aufnahme in die Schule

c.

Gastschülermerkmal

d.

Einzugliederndenmerkmal 4

e.

Merkmal Orientierung/Vorbereitung (Vollzeit/Teilzeit)

f.

Merkmal berufliche Grundbildung (Vollzeit/Teilzeit)

g.

Merkmal Fachoberschule (Vollzeit/Teilzeit)

h.

Merkmal berufliche Grundbildung (Vollzeit/Teilzeit)

i.

Merkmal berufliche Teilqualifikation (Vollzeit/Teilzeit)

j.

Merkmal Assistentenberufe (Vollzeit/Teilzeit)

k.

Merkmal Fachschule (Vollzeit/Teilzeit)

2.

Schülerindividualdaten

a.

Name

b.

Vorname

c.

Geschlecht

d.

Anschrift und Kontaktdaten (mit Historie)

e.

Herkunftsregion

3.

Individualdaten der Eltern

a.

Name der Eltern und der jeweilige Status der Sorgeberechtigung

b.

Anschrift und Kontaktdaten (mit Historie)

4.

Schullaufbahndaten

a.

bisher erreichter Abschluss bzw. Gleichwertigkeitsfeststellung

b.

Angaben zum Wechsel des OSZ bei Verbleib im Bildungsgang (Datum des Wechsels, abgebendes OSZ, aufnehmendes OSZ, Klasse, Grund) (mit Historie)

c.

Angaben zu Praktika (mit Historie)

i.

Name der Praktikumsstätte

ii.

Anschrift und Kontaktdaten der Praktikumsstätte

iii.

Angabe zur Praktikumstätigkeit

iv.

Beginn- und Enddatum des Praktikums

_______________________

4 Eine Verarbeitung außerhalb der Schule ist unzulässig. Dies gilt nicht, soweit eine automatisierte Verarbeitung dieser Daten im Rahmen zentraler Fachverfahren erfolgt und insbesondere durch geeignete Datenschutzmaßnahmen gemäß § 11 und durch Vereinbarungen gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 der Schutz personenbezogener Daten ausreichend gewährleistet ist.

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Zitiervorschlag: Anlage 4 DSV (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 01.09.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 01.09.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/DSV/anlage-4

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