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§ 6 DSLBSa — Vertretung der Gesellschaft

Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen wie ordentliche Vorstandsmitglieder.