Art 89 DSGVO — Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken

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Stand: 10.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

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