Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Organe des Regionalverbands sind die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss und der Verbandsvorsitzende.