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Art 8 DRPlStV (Bayern) — Organe

Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Organe des Regionalverbands sind die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss und der Verbandsvorsitzende.