Der Regionalverband kann in allen regionalbedeutsamen Angelegenheiten, insbesondere bei der regionalbedeutsamen Wirtschaftsförderung und beim regionalen Tourismusmarketing, Mitglied in Körperschaften, Gesellschaften und Einrichtungen werden. Die Mitgliedschaft muss mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen der Mitglieder der Verbandsversammlung beschlossen werden, wenn sie umlagenrelevant ist. Die Mitgliedschaft bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.