Der Regionalverband wirkt auf die Verwirklichung des Regionalplans hin. Er fördert die Zusammenarbeit der für die Verwirklichung maßgeblichen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts. Dies kann insbesondere im Rahmen von Entwicklungskonzepten für die Region oder für Teilräume der Region erfolgen, durch die raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgeschlagen und aufeinander abgestimmt werden (regionale Entwicklungskonzepte). Der Regionalverband unterstützt die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen, insbesondere durch Städtenetze. Der Regionalverband kann zur Vorbereitung und Verwirklichung des Regionalplans vertragliche Vereinbarungen schließen.