(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juni 2020 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Einzelnorm
Potsdam, den 17. März 2020
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Dr. Ulrike Liedtke
zum Staatsvertrag - Rundfunkbeitragsstaatsvertrag