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# § 1 DPMAWidVertrAnO 2021 — Erlass von Widerspruchsbescheiden

Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts  
Stand: 22.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamtinnen und Beamten des Deutschen Patent- und Markenamts in Angelegenheiten der Besoldung und des Reisekostenrechts handelt und das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Verwaltungsakts oder die Ablehnung des Anspruchs zuständig war.

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Zitiervorschlag: § 1 DPMAWidVertrAnO 2021

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/DPMAWidVertrAnO%202021/1

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