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§ 34 DPMAV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

DPMA-Verordnung

Stand: 07.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juni 2004 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.