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§ 1 DLKonjStatG 2013 — Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 04.03.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Zur statistischen Darstellung der konjunkturellen Entwicklung für wirtschaftspolitische Entscheidungen sowie zur Erfüllung von Berichtspflichten nach dem Recht der Europäischen Union wird eine Bundesstatistik durchgeführt.