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§ 8 DJStiftSa — Geschäftsführung

Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorstand kann zur Führung der Stiftungsgeschäfte Geschäftsführer bestellen, die an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden sind. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.