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§ 1 DJStiftAnO

Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die

"Stiftung Demokratische Jugend".