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§ 4 DIVIIntRegV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

DIVI IntensivRegister-Verordnung

Historische Fassung: Stand 16.11.2021 bis 26.11.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.