nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 DIMRG — Organe

Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:

1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.