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§ 1 DIMDIV — Anwendungsbereich

DIMDI-Verordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt die Verarbeitung der Daten, die für das datenbankgestützte Informationssystem über Medizinprodukte benötigt werden.