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# Anlage 1 DIFG — Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur

Digitalinfrastrukturfondsgesetz  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2527)

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Einnahmen	Soll 2018 in T€
119 99	Vermischte Verwaltungseinnahmen	
129 01	Einnahmen aus der Vergabe der Frequenzen	
211 01	Zuweisung aus dem Bundeshaushalt nach § 4 DIFG	2 400 000
359 01	Entnahme aus der Rücklage für Gigabitnetzausbau	
359 02	Entnahme aus der Rücklage für Digitalpakt Schule	
```

```
Ausgaben	Soll 2018 in T€
Tgr. 01	Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen	
Tgr. 02	Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen	
919 01	Zuführung an die Rücklage für Gigabitnetzausbau	1 680 000
919 02	Zuführung an die Rücklage für Digitalpakt Schule	720 000
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Zitiervorschlag: Anlage 1 DIFG

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/DIFG/anlage-1

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