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§ 9 DIFG — Auflösung

Digitalinfrastrukturfondsgesetz

Historische Fassung: Stand 01.01.2024 bis 01.04.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Das Sondervermögen wird zum 30. März 2024 aufgelöst. Das vorhandene Vermögen wird an den Bundeshaushalt 2024 abgeführt.