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§ 3 DIBt-AbkommenG (Brandenburg)

Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 14. Juni 1993

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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