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§ 2 DIBTABKOMMEN_G_2006 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juni 2005 zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 6. Dezember 2006

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

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