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§ 5 DHMG — Organe der Stiftung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Organe der Stiftung sind

1.
das Kuratorium,
2.
die Präsidentin oder der Präsident,
3.
der wissenschaftliche Beirat.