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§ 11 DHMG — Berichterstattung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.