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§ 22 DGBankSa

Satzung DG BANK AG

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

1.
Je DM 5.000,- Nennbetrag einer Aktie gewähren eine Stimme.
2.
Das Stimmrecht beginnt mit der vollständigen Leistung der Einlage.