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§ 9 DEV 2012 — Elektronische Formularvorlagen

Datenerhebungsverordnung 2012

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Behörde kann vorschreiben, dass der Betreiber die auf ihrer Internetseite zur Verfügung gestellten elektronischen Formularvorlagen zu benutzen hat und die vom Betreiber ausgefüllten Formularvorlagen in elektronischer Form zu übermitteln sind. Sie gibt Anordnungen nach Satz 1 rechtzeitig im Bundesanzeiger bekannt.