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§ 2 DECHWettbAbkV — Inkrafttreten

Verordnung zum deutsch-schweizerischen Wettbewerbsabkommen

Stand: 13.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.