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§ 17 DECHPolVtrUG — Ausschluss von Ersatzfreiheitsstrafen in ausgehenden Ersuchen

Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz

Stand: 24.05.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anordnung einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Schweiz ist im ausgehenden Ersuchen ausdrücklich auszuschließen.