Dem am 23. Oktober 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Zuständigkeit für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen im Fachschulbereich gemäß Artikel 37 Abs. 1 Satz 3 des Einigungsvertrages wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.