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§ 3 DBauV (Bayern) — Abstandsflächen, Abstände

Digitale Bauantragsverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abweichend von Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO kann die Zustimmung des Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde als elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals abgegeben werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen.