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§ 3 DBUStiftG — Rechnungsprüfung

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stiftung unterliegt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof.