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§ 1 DBUStiftG — Errichtung und Rechtsform

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsche Bundesstiftung Umwelt"

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bund wird unter dem Namen "Deutsche Bundesstiftung Umwelt" eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichten.