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Anordnung über die Übertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Jubiläumszuwendungen an Beamte der Deutschen Bundespost
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 7. August 1962 in Kraft.