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§ 3 DBATURNV — Anwendung

Notifizierungsverordnung DBA Türkei

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Diese Verordnung ist auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 erhoben werden.