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§ 3 DBALTUNotV — Anwendung

Notifizierungsverordnung DBA Litauen

Stand: 30.12.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung ist erstmals auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab 1. Januar 2026 erhoben werden.