# Art 1 DBAG MAN

Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Berlin am 2. März 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Zitiervorschlag: Art 1 DBAG MAN

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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